Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
Stand: 10.06.2019
Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 21b StVZO →
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